Anmeldeinformationen - DIE DITTES- OBERSCHULE PLAUEN

Dittesschule-Oberschule Plauen- Schule seit 1905
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Anmeldeinformationen

 
                                                                                                                     Plauen,07.12.2023
 
 
Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2024/2025
 
 
 
Sehr geehrte Eltern,
 
 
ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt in der Woche vom 12.02.2024 bis 16.02.2024 jeweils täglich von 08:00 Uhr bis 15:00Uhr
 
und  in der Woche vom 26.02.2024 bis 01.03.2024 zu folgenden tagesbezogenen Zeiten
 
Montag, 26.02.2024         von 07:00-15:00Uhr
 
Dienstag, 27.02.2024      von 14:00- 17:00Uhr
 
Mittwoch, 28.02.2024      von 07:00- 15:00Uhr
 
Donnerstag, 29.02.2024  von 12:00-17:00Uhr
 
Freitag, 01.03.2024          von 07:00-16:00Uhr
 
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
 
     
  1. das Original der Bildungsempfehlung      Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen      Bildungsberatung - als Original[1])
  2.  
  3. die Originale      und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten      Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  4.  
  5. das Original      und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender      Identitätsnachweis
  6.  
  7. den      ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten -      als Original
  8.  
  9. ggf. Nachweis      zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
  10.  
  11. ggf.      medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest,      Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des      sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den      letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
  12.  
  13. ggf. Erklärung      zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw.      nicht ausschließlich Deutsch ist
 
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
 
(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter
 
   
 
auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.)
 
 
Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.
 
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern  postausgehend am 12.05.2024
 
Für das Schuljahr 2024/2025 nehmen wir voraussichtlich 2 Klassen 5 auf.
 
 
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler (SuS) aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
 
 
Die Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielsweise wie folgt:
 
 
·         ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
 
·         Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen.    
 
·         Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule
 
·         Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde/Stadt, einschließlich Stadt- bzw. Ortsteilen haben),
 
·         Losentscheid.
 
 
Vor Beginn des dargestellten Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
 
 
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.
 
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
 
 
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
 
 
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
gez.
 
G.Maßow
 
Schulleiter
 
 
 
 
[1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
   
 
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2023/2024
Dittes-Oberschule Plauen
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